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RECHTSANWALT DANIEL KOLB

Ihr Rechtsanwalt in Gelsenkirchen-Buer.

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RECHTSGEBIETE

Expertise. Intuition. Erfahrung.

Wir haben das Wissen und die Erfahrung, um Ihre Erwartungen zu erfüllen und sogar zu übertreffen, und wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen an, die direkt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Zum Beispiel im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht und Sozialrecht. Sie finden uns auf der Springestr.8 zentral in Gelsenkirchen-Buer (gegenüber vom Busbahnhof).

Ich helfe schnell und kompetent rund Ihren Arbeitsplatz. Das Arbeitsrecht betrifft zum Beispiel:

- Kündigungen 

- Abmahnungen 

- Lohn und Gehalt

- Mobbing

- Zeugnisse

- Arbeitspapiere

- Urlaub und besonderen Kündigungsschutz

Als ehemaliger Mitarbeiter der Regionaldirektion NRW im Fachbereich gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, verfüge ich auch um vertiefte Kenntnisse der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit).

Das Familienrecht befasst sich zum Beispiel mit 

- Ehescheidungen

- Unterhalt 

- Sorgerecht

- Umgangsrecht.  

- Abstammungsfragen 

Das Verkehrsrecht oder Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit  

- Verkehrsunfällen

- Verkehrsverstößen (z.B. Handy am Steuer, Geschwindigkeitsverstößen, Rotlicht missachtet)

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Das Sozialrecht betrifft zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit dem

- Arbeitslosengeld I 

- SGB II (Hartz iV) 

- Renten wegen Erwerbsminderung

- Grad der Behinderungen

- Pflegegrade  

Bankeinbruch in Gelsenkirchen Buer 2025

Ende Dezember 2025 ereignete sich ein Bankeinbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen Buer. Die betroffene Sparkasse befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei. Die Täter verschaffen sich mit einem Kernbohrer Zutritt zum einem Raum der Bank in der sich etwa 3200 Bankschließfächer von Bankkunden befinden. Die Bankschließfächer wurden nach und nach ohne das die Täter bei ihrer Arbeit gestört wurden, aufgebrochen. Die Täter verließen mit einer Millionenbeute in aller Seelenruhe den Tatort über die Tiefgarage, in der sie ihre Tatfahrzeuge geparkt hatten.

 

Für die Geschädigten stellt sich nun die Frage, ob die Bank für den Einbruch haftet? Haben die Geschädigten die Möglichkeit ihren Schaden über die eigene Hausratversicherung geltend zu machen? Ist es richtig, dass die Sparkasse Gelsenkirchen mit maximal 10.300,00 EUR (Versicherungssumme Bankschließfach)  haftet, obwohl der Wert in dem Schließfach deutlich darüber lag. Was passiert mit den Tätern, wenn diese erwischt werden? Welche Strafe kommt auf diese zu? Wie kann es sein, dass die Täter Zugang zu dem Bereich des Parkhauses hatten, der nur den Mitarbeitern der Bank vorbehalten ist? 

 

Als Rechtsanwalt kann Ihnen meine Hilfe hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei der Sparkasse Gelsenkirchen anbieten. Es gibt einige erwähnenswerte Urteile im Zusammenhang mit aufgebrochenen Bankschließfächern und eine diesbezügliche Haftung der Bank. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schließfächer nicht ausreichend gesichert sind. Die Schließfächer müssen nach dem Stand der Technik gesichert sein. Sind sie das nicht, dann kann die Bank haften. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass bei unzureichenden Sicherungsvorkehrungen etwaige Haftungsbegrenzungen in den Bankschließfachbedingungen unwirksam sein können. 

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 Scales of Justice

Wir machen uns stark für Ihr Recht.

Über die Jahre hat sich unser Team die nötige Erfahrung und Expertise erarbeitet, Ihnen den Rücken zu stärken. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

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