ARBEITSRECHT
Wir setzen uns für Ihren Schutz im am Arbeitsplatz ein.
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag und vertreten Sie als Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern und Gewerkschaften.
STARK IM ARBEITSRECHT UND STARK FÜR GELSENKIRCHEN
Der Job nimmt einen wichtigen Platz in unserem Leben ein. Er bildet die Lebensgrundlage und gehört somit besonders geschützt. Um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln wird das Arbeitsrecht angewendet. Es dient vornehmlich dem Schutz des Beschäftigten. Diesen Schutz setzen wir für sie um.
Was passiert wenn Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen nach der emotionalen Achterbahnfahrt in allen aufkommenden Fragen und begleiten Sie sukzessive.
Im Arbeitsrecht unterstützt Sie Daniel Kolb mit voller Hingabe. In seiner früheren beruflichen Tätigkeit bei der Regionaldirektion NRW arbeitete er im Referat für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Düsseldorf. Diese Erfahrung bringt Daniel Kolb in Ihren Fall ein.
UNSERE SCHWERPUNKTE IM ARBEITSRECHT
Holen Sie sich einen starken und kompetenten Partner an Ihre Seite.
Wir helfen Ihnen bei den den folgenden Themenschwerpunkten im Arbeitsrecht:
Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren
Lohnzahlungsklagen
Klagen auf Erteilung von Arbeitszeugnissen
Eingruppierungsklagen
Versetzungsklagen
Erteilung von umfassenden Auskünften und Beratungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Abfindungsvereinbarungen
Aufhebungsverträge
Tarifvertrag
Arbeitsvertrag
Ansprüche
Arbeitszeiten und Einhaltung aller arbeitsrechtlicher Anliegen
ERSTER RAT IST GUT, ABER NICHT TEUER.
Der Schock nach einer Kündigung sitzt tief. Das Wichtigste - bewahren Sie Ruhe. Natürlich handelt es sich um ein sehr emotionales Thema, doch ein kühler Kopf behalten und Ruhe bewahren sind jetzt elementar wichtig.
Was muss ich nach dem Erhalt einer Kündigung tun? Gibt es Fristen, die gewahrt werden müssen?
Nach Zugang der Kündigung ist innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ansonsten wird die erhaltene Kündigung wirksam. Dies gilt selbst dann, wenn die Kündigung aufgrund schwerer Mängel offensichtlich rechtswidrig ist. Spricht der Arbeitgeber mehrere Kündigungen aus, dann ist gegen jede einzelne Kündigung eine Klage innerhalb der 3 Wochen Frist Klage zu erheben.
Die Klagefrist gilt nicht nur bei Beschäftigten in Vollzeit, sondern auch bei geringfügig Beschäftigte, bei Berufsausbildungsverhältnissen oder leitenden Angestellten. Die 3 Wochen Frist gilt für die fristgerechte, fristlose Kündigung und der sog. Änderungskündigung.
Im Rahmen der Kündigungsschutzklage müssen auch innerhalb der 3 Wochen Frist besondere Unwirksamkeitsgründe der Kündigung geltend gemacht werden. Solche besonderen Unwirksamkeitsgründe können beispielsweise Verstöße der Kündigung gegen ein Gesetz oder die fehlerhafte Anhörung des Betriebsrates sein.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
IHRE VORTEILE IM ARBEITSRECHT BEI DANIEL KOLB
Daniel Kolb Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Schnelle und unkomplizierte Hilfe
Daniel Kolb hat die theoretische Fachanwaltsprüfung im Arbeitsrecht bei der deutschen Angestelltenakademie abgelegt
Umfassende Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht
Langjährige Erfahrung und eine gute Vernetzung
Beispiel einer Kündigung
Am häufigsten werden bei den Arbeitsgerichten sog. Kündigungsschutzklagen verhandelt. Dahinter an zweiter Stelle folgen Zahlungsklagen wegen ausstehender Löhne und Gehälter. Nicht selten kommt es vor, dass auf Seiten des Arbeitgebers nicht die richtige Person unterschreibt.
Kündigungen müssen außerdem zwingend in Schriftform verfasst werden. Dabei ist zu beachten, dass auf Seiten des Arbeitgebers nur bestimmte Personen eine Kündigung aussprechen dürfen. Welche Person das im Einzelfall ist, muss sorgsam geprüft werden.
Beispielfall:
Ein Mandant erhielt innerhalb kürzester Zeit nicht weniger als insgesamt drei Kündigungen. Die erste Kündigung wurde nicht unterschrieben, sondern hatte nur einen Firmenstempel. Die zweite Kündigung wurde als Email versandt. Erst bei der dritten Kündigung hatte der Geschäftsführer persönlich unterschrieben. Alle drei Kündigungen wurden mit der Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen und der Mandant erhielt eine Abfindung.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ARBEITSRECHT
WELCHE THEMEN UMFASST DAS ARBEITSRECHT?
Kündigungen, Löhne und Gehälter, Zeugnisse, Versetzungen, Mobbing
WIE KANN IHNEN EIN ANWALT BEIM ARBEITSRECHT HELFEN?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der erste Ansprechpartner in allen Fragen die das Arbeitsrecht betrifft. Er unternimmt die richtigen rechtlichen Schritte und begleitet den Mandant bei Störungen des Arbeitsverhältnisses.
WANN BRAUCHE ICH EINEN FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte zu Rate gezogen werden, wenn es um Kündigungen, Betriebsschließungen oder Betriebsübergängen kommt.
WIE FINDE ICH DEN RICHTIGEN ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN GELSENKIRCHEN?
Der Anwalt für Arbeitsrecht sollte auf eine längere Berufserfahrung zurückblicken können und umfangreiche und vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügen.
WANN GREIFT DAS ARBEITSRECHT?
Das Arbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Kollektivvertretungen (Gewerkschaften, Betriebsräte) und deren Verhandlungspartnern (Arbeitgebervereinigungen) Arbeitgebervertretern.
WAS MUSS VOR EINER KÜNDIGUNG PASSIEREN, DAMIT DIESE ÜBERHAUPT WIRKSAM IST?
Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn Sie in Schriftform ausgesprochen wurde. Vor einer Kündigung muss der Betriebsrat oder eine Personalvertretung wirksam angehört werden. Beispielsweise genießen Schwangere Arbeitnehmerinnen, schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer, besonderen Kündigungsschutz. Vor Ausspruch der Kündigung ist eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
ICH HABE EINE KÜNDIGUNG ERHALTEN, WAS MUSS ICH TUN?
Mit Erhalt der Kündigung sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
WER WIRD VON UNS VERTRETEN?
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte für die arbeitsrechtlichen Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Kündigung, Tarifvertrag, Abfindung und Kurzarbeit