
FAMILIENRECHT
Wir unterstützen Sie bei Scheidungen, Unterhalt und Sorgerecht.
Damit Ihre Trennung auch unter schweren Umständen so geregelt wie nur möglich ablaufen kann.
IHR ANLIEGEN IN BESTEN HÄNDEN.
Eine Trennung ist ein tiefer Einschnitt in die Lebenssituation und sollte gewissenhaft betreut werden. Damit Ihr neuer Lebensabschnitt auch harmonisch beginnen kann unterstützen wir Sie in allen Angelegenheiten im Familienrecht.
UNSERE SCHWERPUNKTE IM FAMILIENRECHT
Ich betreue meine Mandanten seit vielen Jahren auch im Familienrecht. Meine hierdurch erlangte Erfahrung und mein Wissen, möchte ich gerne an meine Mandanten weitergeben. Die folgenden Bereiche werden von uns ausgiebig betreut:
Scheidung und Trennung
Unterhalt für Kinder
Unterhaltsansprüche
Umgangsrecht
Vaterschaft und Namensrecht
Vermögensteilung
Eheverträge
Lebenspartnerverträge
Sorgerecht
Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Vormundschaft
ERSTER RAT IST GUT, ABER NICHT TEUER.
Prinzipiell empfehle ich jedem betroffenen Mandanten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die familiengerichtlichen Verfahren können mitunter komplex und für die Betroffenen auch sehr belastend sein.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM FAMILIENRECHT
WELCHE THEMEN UMFASST DAS FAMILIEN?
Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Kindesumgang, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Betreuung und Vormundschaft
WELCHE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG ÜBERNIMMT ANLIEGEN IM FAMILIENRECHT?
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel eine erste Beratung beim Rechtsanwalt. Es gibt aber auch Rechtsschutzversicherungen wie die ARAG, welche Kosten im familiengerichtlichen Verfahren z.B. bei Unterhalts-, Sorgerechts- oder Aufenthaltsbestimmungsrechtsverfahren optional übernimmt.
WIE FINDE ICH DEN RICHTIGEN ANWALT FÜR FAMILIENRECHT IN GELSENKIRCHEN?
Die Kanzlei befindet sich in der alten Villa am Markt in Gelsenkirchen- Buer.
GEHÖRT ERBRECHT ZUM FAMILIENRECHT?
Erbrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es hat aber Berührungspunkte zum Familienrecht und Zivilrecht. Beispielsweise werden Familiensachen vor den beim Amtsgericht eingerichteten Familiengerichten verhandelt. Erbverfahren werden dagegen vor den Nachlassgerichten verhandelt.
WAS ÄNDERT SICH RECHTLICH BEI EINER EHE?
Mit der Eheschließung werden die Partner füreinander unterhaltspflichtig. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten tragen füreinander Verantwortung und sind zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.
WANN BENÖTIGE ICH EINEN EHEVERTRAG?
Einen Ehevertrag sollte die Eheleute vereinbaren, wenn die Vermögensplanung bzw. der Vermögensaufbau individuell gestaltet werden soll. Auch kann ein Ehevertrag bei einer Scheidung Streitigkeiten vermeiden.
WAS MUSS ICH BEI EINER SCHEIDUNG BEACHTEN?
Bei einer Scheidung ist zu beachten, dass diese in den meisten Fällen erst nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich ist. Manchmal leben die Eheleute vorübergehend noch unter einem Dach. Dazu sollte man beachten, dass die Trennungszeit auch in einer gemeinsamen Wohnung schon in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, wenn die Eheleute von Tisch und Bett getrennt leben. Der Trennungszeitpunkt beginnt aber auch, wenn eine Partei aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und damit dokumentiert, dass es eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnt.